Chemie

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Unsere Service

Chemikalienabfall-Entsorgung

Beratung vor Ort

Chemikalien-Börse

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Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz

Ansprechpartner

Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911

Mobil: 0170 7622035
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Gefahrgut-Zuordnung

Wann habe ich es mit Gefahrgut zu tun?

Der Begriff "Gefährliche Güter" wird im §2 des Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG  definiert.


Nicht immer ist es eindeutig, ob das zu transportierende Material ein Gefahrgut ist oder nicht. Hinweise darüber findet man oft auf dem Etikett eines Gefäßes bzw. auf seiner Verpackung (Angaben wie Gefahrzettel und UN-Nummer des Stoffes).

 

Gefahrgutverpackungen müssen immer mit einer UN-Verpackungscodierung (z.B. UN 3H1/X/...  oder UN 4G/Y/... oder ähnlich) versehen sein. Auch dies kann ein Hinweis auf ein gefährliches Gut sein. Eintragungen im zugehörigen Lieferschein, Beförderungspapier oder des aktuellen Sicherheitsdatenblatt können ebenso dienliche Hinweise geben, wie der Blick in einen der vielen Chemikalienkataloge.

 

Der _Onlinekatalog der Firma Merck enthält beispielsweise für die meisten Chemikalien umfassende Produktinformationen zum Thema Transport.


Eine aktuelle alphabetische Auflistung der Gefahrgüter und deren UN-Nummer finden Sie hier:  alphabetische Gefahrgutverzeichnis.


Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Gefahrgutbeauftragten.

 

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