Chemie

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Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911

Mobil: 0170 7622035
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Gefahrgut · Verkehrsträger Straße

Versand radioaktiver Stoffe

Vorschriften zur Beförderung radioaktiver Stoffe der Klasse 7 ADR

Hier finden Sie die Vorschriften zum Transport radioaktiver Stoffe auf der Straße. Bitte folgen Sie den Links.

Weiterhin biete ich auf dieser Seite zwei selbst erstellte Broschüren zum Download an, die Ihnen in knapper Form alle wichtigen Regeln für die  an der Universität am häufigsten vorkommendenTransportgüter dieser Klasse zur Verfügung stellt.

 

Weitere Hinweise finden Sie im Gefahrgüterverzeichniss unter den UN-Nummern:

UN 2910, Freigestelltes Versandstück – begrenzte Stoffmenge
UN 2911, Freigestelltes Versandstück – Instrumente
UN 2908, Freigestelltes Versandstück – leere Verpackung
UN 2912, Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA – I) *
UN 3321, Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA – II) *
UN 3322, Radioaktive Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA – III) *
UN 2913, Oberflächenkontaminierte Gegenstände (SCO – I oder SCO – II) *
UN 3332, Typ A – Versandstück in besonderer Form, *
UN 2915, Typ A – Versandstück, nicht in besonderer Form, *

* nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt

Weitere UN-Nummern für radioaktive Stoffe:

2909, 2912, 3324, 3325, 3326, 3333, 3327, 2917, 3329, 2916, 3328,
3323, 3330, 2919, 3331, 2978 und 2977


Empfehlung: Setzen Sie sich bitte mit dem Gefahrgutbeauftragten in Verbindung.

Unfallmerkblätter, Beförderungspapiere sowie Gefahrzettel finden Sie oben bei den  entsprechenden Links.