Chemie

Öffnungszeiten
Annahmestelle

INF 269 / EG

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag

11.00 - 11.30 Uhr

 

Annahmestelle
INF 367 / UG, Raum 102

Dienstag

13.30 - 14.30 Uhr

Donnerstag

10.00 - 11.00 Uhr

telefonische Erreichbarkeit

Hier sind wir gerne
Montag - Donnerstag

08.30 - 11.30 Uhr

13.00 - 14.30 Uhr

Freitag

08.30 - 11.30 Uhr

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nach vorheriger Vereinbarung für Sie da.

Unsere Service

Chemikalienabfall-Entsorgung

Beratung vor Ort

Chemikalien-Börse

Recycling & Upgrade

Formulare & Etiketten

Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz

Ansprechpartner

Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911

Mobil: 0170 7622035
E-Mail

Gefahrgut · Verkehrsträger Straße

Verantwortliche und deren Pflichten

Die Beförderung gefährlicher Güter ist mit erhöhten Risiken verbunden. Der Gesetzgeber hat daher umfangreiche Vorschriften erlassen und festgelegt, wer für die Einhaltung dieser Vorschriften im Einzelnen verantwortlich ist.

An der Beförderung beteiligte Personen können sein:

  • Absender

  • Auftraggeber der Absenders

  • Verpacker

  • Befüller

  • Verlader

  • Beförderer

  • Fahrzeugführer

  • Empfänger

  • Fahrzeughalter

  • Gefahrgutbeauftragter

     

Im §2 GGVSEB – Begriffsbestimmungen sind einige der o.g. Personen definiert.

In den Paragrapen  §17 bis §34 GGVSEB sind die Pflichen der Verantwortlichen aufgeführt. 

Im §4 GGVSEB (allgemeine Sicherheitspflichten) sowie den Paragrapen  §17 bis §34 GGVSEB (Verantwortliche und deren Pflichten) und im Kapitel 1.4 des ADR (Sicherheitspflichten der Beteiligten) ist festgelegt, wofür die an der Beförderung beteiligten Personen verantwortlich sind.

 

 

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