Chemie

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Annahmestelle

INF 269 / EG

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag

11.00 - 11.30 Uhr

 

Annahmestelle
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Dienstag

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Donnerstag

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Freitag

08.30 - 11.30 Uhr

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Unsere Service

Chemikalienabfall-Entsorgung

Beratung vor Ort

Chemikalien-Börse

Recycling & Upgrade

Formulare & Etiketten

Auskünfte zu Gesetzen und Verordnungen im Umweltschutz

Ansprechpartner

Dr. Thomas Möllers
Tel.: 06221 54 - 16910
Fax: 06221 54 - 4911

Mobil: 0170 7622035
E-Mail

Gefahrgut · Verkehrsträger Straße

Beförderungspapiere

Bei jeder durch das ADR geregelten Beförderung ist ein Beförderungspapier mitzugeben, es sei denn, eine Freistellung vom Beförderungspapier ist möglich (Tip: siehe Hinweis unter dem Link „Freistellungen“).

 

Sollen Gefahrguttransporte mit dem LKW der Abteilung 1.2 Hausverwaltung des Zentralbereich Neuenheimer Feld erfolgen, so ist unabhängig von möglichen Freistellungen immer ein Beförderungspapier mitzugeben.


Das Beförderungspapier weist alle an der Beförderung beteiligten Personen sowie die Kontrollorgane auf das gefährliche Gut hin um die gebotenen Maßnahmen zu treffen (Verpackung, Kennzeichnung, sichere Verstauung, mitzuführende Ausrüstung, mitführen weiterer Dokumente usw.).


Eine besondere Form ist für das Beförderungspapier nicht vorgeschrieben, wesshalb häufig folgende Papiere Verwendung finden:

  • Frachtbrief

  • Abfallbegleitschein

  • Lieferschein


Folgende Angaben muß das Beförderungspapier jedoch für jeden zur Beförderung aufgegebenen Stoff oder Gegenstand enthalten:

  • UN-Nummer

  • offizielle Bezeichnung

  • Nummer der Gefahrzettelmuster

  • Verpackungsgruppe

  • Tunnelkategorie (bei Tunneldurchfahrt)

  • Anzahl und Beschreibung der Versandstücke

  • Gesamtmenge des gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer

  • Name und die Anschrift des Absenders

  • Name und die Anschrift des (der) Empfänger


Weitere Informationen zum Beförderungspapier sind hier zu finden:
Kapitel 5.4 ADR, Dokumentation (Unterabschnitt 5.4.1)